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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der GRID Agency UG (haftungsbeschränkt), Eichendorffstraße 32, 60320 Frankfurt am Main („GRID“), und ihren Kunden über Leistungen in den Bereichen Social Media, Content-Produktion, Community Management, Werbeanzeigen und Events.

Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn GRID ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote von GRID sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot in Textform (z. B. per E-Mail oder digitaler Unterschrift) annimmt oder GRID einen Auftrag bestätigt. Umfang, Laufzeit und Vergütung ergeben sich aus dem Angebot; bei Widersprüchen geht das Angebot diesen AGB vor.

§ 3 Leistungen

GRID erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen mit der Sorgfalt einer professionellen Agentur. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet GRID die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Reichweite, Followerzahlen, Interaktionen oder Umsätze hängen von Plattformen und Nutzern ab, auf die GRID keinen Einfluss hat, und werden nicht zugesichert.

GRID darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Freelancer und Dienstleister einsetzen (z. B. Fotografen, Videografen, Models). GRID bleibt gegenüber dem Kunden verantwortlich. Zusätzliche Leistungen, die über das Angebot hinausgehen, werden nach Absprache gesondert vergütet.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugänge zu Social-Media-Konten, Logos, Bilder, Texte und sonstigen Materialien bereit, die für die Leistung nötig sind, und benennt eine Ansprechperson. Verzögert sich die Leistung, weil Mitwirkungen fehlen, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; dadurch entstehender Mehraufwand kann berechnet werden.

Der Kunde versichert, dass er die Rechte an den von ihm gelieferten Materialien besitzt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt GRID von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen Rechtsverletzung entstehen.

§ 5 Freigaben und Korrekturen

Inhalte werden vor der Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde prüft sie zeitnah, spätestens innerhalb von fünf Werktagen. Äußert er sich in dieser Frist nicht, gilt der Inhalt als freigegeben; GRID weist bei der Vorlage darauf hin. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, insbesondere für Produkt-, Preis- und Gesundheitsangaben.

Je Inhalt sind zwei Korrekturschleifen im Preis enthalten. Weitere Änderungen sowie Änderungen nach Freigabe werden nach Aufwand berechnet.

§ 6 Vergütung und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Monatliche Pauschalen werden zu Beginn des jeweiligen Monats berechnet. Bei Projekten kann GRID eine Anzahlung von bis zu 50 % verlangen; der Rest wird nach Fertigstellung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

Werbebudgets für bezahlte Anzeigen, Fremdkosten (z. B. Models, Locations, Requisiten, Lizenzen) sowie Reisekosten außerhalb von Berlin und Frankfurt am Main sind nicht in der Vergütung enthalten und werden nach vorheriger Absprache gesondert berechnet oder vom Kunden direkt getragen.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. GRID kann die weitere Leistung zurückhalten, bis offene Rechnungen bezahlt sind.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

Laufende Betreuungen haben die im Angebot genannte Mindestlaufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag danach auf unbestimmte Zeit mit derselben Kündigungsfrist.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

Sagt der Kunde einen vereinbarten Produktions- oder Eventtermin weniger als 48 Stunden vorher ab, trägt er die bis dahin entstandenen und nicht mehr stornierbaren Kosten.

§ 8 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die im Angebot genannten Zwecke und Kanäle. Ist nichts anderes vereinbart, umfasst das die Nutzung auf den eigenen Social-Media-Kanälen und der eigenen Website des Kunden. Weitergehende Nutzungen, etwa für Print, Außenwerbung oder TV, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Rohdaten, offene Projektdateien und nicht verwendetes Material sind nicht geschuldet. Musik und Effekte aus den Bibliotheken der Plattformen dürfen nur innerhalb der jeweiligen Plattform genutzt werden. Für Personen auf Fotos und Videos gelten die mit ihnen vereinbarten Nutzungsrechte.

§ 9 Referenzen

GRID darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen und veröffentlichte Arbeitsergebnisse in der Eigenwerbung zeigen, etwa auf der eigenen Website und den eigenen Social-Media-Kanälen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

§ 10 Plattformen Dritter

Social-Media-Plattformen wie Instagram, TikTok, Facebook oder LinkedIn werden von Dritten betrieben. GRID haftet nicht für deren Ausfälle, Änderungen an Funktionen, Algorithmen oder Nutzungsbedingungen, Sperrungen von Konten oder die Ablehnung von Anzeigen, soweit GRID diese nicht zu vertreten hat.

GRID achtet auf die üblichen Regeln für Social-Media-Inhalte, erbringt aber keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung von Gewinnspielen, Werbeaussagen und Kennzeichnungen obliegt dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 11 Haftung

GRID haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet GRID nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, insbesondere Zugangsdaten, Geschäftszahlen und unveröffentlichte Inhalte, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich. Verarbeitet GRID im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, etwa im Community Management, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Frankfurt am Main. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2026